Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht ist so dynamisch wie das Unternehmen: Gründung, Aufbau, Ausbau, Blüte, Erweiterung, Beendigung. In allen Abschnitten entsteht und besteht regelmäßig erheblicher Beratungsbedarf. Wir stehen unseren Mandanten von der Gesellschaftsgründung bis zum Verkauf zur Seite:
Gesellschaftsverfassung
Wahl der Gesellschaftsform (Personengesellschaft, GmbH, AG), Gründung von Unternehmen, Konzeption und rechtliche Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen,
Unternehmensverträge
Ausarbeitung von Verträgen mit Organen und deren Mitgliedern, Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge, Betriebspachtverträge, Betriebsführungsverträge
Unternehmensveränderungen
Formwechsel, Spaltung, Verschmelzung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen, Kauf und Verkauf eines Unternehmens bzw. eines Gesellschaftsanteiles, Regelung der Unternehmensnachfolge
Gesellschafterauseinandersetzungen
Beratung und Vertretung in Auseinandersetzungen von Gesellschaftern mit anderen Gesellschaftern, Organen und der Gesellschaft und umgekehrt.
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