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| "In der Beschränkung zeigt sich der Meister, und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben." Goethe
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Verwaltungsrecht
Wir helfen Ihnen, öffentlich-rechtliche Ansprüche effektiv durchzusetzen. Durch unsere Zusammenarbeit mit Architekten, Sachverständigen und fachkundigen Beratern lassen sich Ihre genehmigungsbedürftigen Projekte schneller verwirklichen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen zur Seite, wenn rechtswidrige Eingriffe staatlicher Behörden in Ihre Rechte drohen.
Beamtenrecht:
Statusfragen des öffentlichen Dienstrechts. Überprüfung von dienstrechtlichen Beurteilungen. Genehmigung von Nebentätigkeiten. Verteidigung gegen disziplinarische Maßnahmen.
Gewerberecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht:
Erteilung von Konzessionen, z. B. Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Anfechtung von Gewerbeuntersagungen. Vergabe von Subventionen und Fördermitteln. Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge. Schutz vor ungerechtfertigter Benachteiligung (Konkurrentenklage).
Hochschulrecht:
Zulassung zum Studium. Anfechtung prüfungsrechtlicher Entscheidungen. Recht der Ausbildungsförderung.
Öffentliches Baurecht:
Baugenehmigungen nach dem Baugesetzbuch und den Landesbauordnungen. Anfechtung von Duldungs- und Unterlassungsverfügungen (Bauverbot, Stilllegung, Nutzungsverbot, Räumungsgebot etc.). Wahrung von Nachbarrechten.
Umweltrecht:
Rechtliche Begleitung von Genehmigungsverfahren insbesondere im Bereich der regenerativen Energien und anderen immissionsschutzrechtlichen Verfahren. Umweltverträglichkeitsprüfung und Planfeststellungsverfahren. Prüfung und Ausarbeitung von städtebaulichen Verträgen. Rechtliche Folgen von Altlasten.
Zuwanderungs- und Einbürgerungsrecht:
Einreise und Aufenthalt, Familienzusammenführung, Ausweis- und Passrecht. Anfechtung von Ausweisungsverfügungen. Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit.
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